AMS zahlt nach VwGH-Urteil 135 Millionen Euro Arbeitslosengeld nach
Österreichs Arbeitsmarktservice rechnet jahrelang zu wenig Arbeitslosengeld aus. Betroffene erhalten bis Jänner 2027 automatisch Nachzahlungen von insgesamt rund 135 Millionen Euro.
Mit künstlicher Intelligenz erarbeiteter Artikel

Das Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich muss rund 135 Millionen Euro nachzahlen. Das Geld geht an Menschen, die in den vergangenen drei Jahren zu wenig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben. Das AMS kündigte an, die Auszahlung bis Jänner 2027 automatisch zu erledigen. Betroffene müssen sich nicht melden und keinen Antrag stellen.
Laut AMS erhalten mehr als 100.000 Personen Geld zurück, der Kurier berichtet von rund 250.000 Betroffenen. Die Spanne liegt daran, dass noch alle Fälle neu durchgerechnet werden. AMS-Chef Johannes Kopf sagte im Ö1-Radio, man werde bis Jahresende wissen, wer zu wenig bekommen hat.
Der Fehler reicht bis 2008 zurück
Auslöser war eine Frau aus Linz. Das AMS zog bei ihrem früheren Gehalt pauschal drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab, obwohl sie als Geringverdienerin den Beitrag gar nicht oder nur teilweise leisten musste. Dadurch fiel das angesetzte Nettoeinkommen zu niedrig aus, und mit ihm das Arbeitslosengeld. Ihr fehlten rund 20 bis 30 Euro im Monat. Sie klagte und bekam am 3. Juli 2026 vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) recht.
Die Wurzel des Problems liegt in der Politik. Seit einer Gesetzesänderung 2008 sind Geringverdiener ganz oder teilweise von den Versicherungsbeiträgen befreit. Die damalige Regierung schrieb nur in den Erläuterungen zum Gesetz, dass dies die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht verändern soll. Genau das fehlt im Gesetzestext. Der VwGH erklärte die bisherige Praxis deshalb für unzulässig: Die gestaffelten Beiträge müssen bei der Bemessung berücksichtigt werden.
Kopf sieht keinen Vorsatz, weder beim AMS noch beim Gesetzgeber. Ein grober Fehler sei es trotzdem gewesen, wie das Urteil zeigt.
Was Betroffene jetzt wissen müssen
Die Nachzahlung läuft automatisch an alle, die vom Urteil erfasst sind und in den letzten drei Jahren Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben. Eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Kopf betonte im Ö1-Radio, früher betroffene Personen gingen leer aus, weil das österreichische Recht weiter zurückliegende Ansprüche nicht vorsieht.
Die Beträge sind je nach früherem Einkommen klein, aber real. Das AMS rechnet vor, dass eine Person mit einem früheren Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich rund 28,50 Euro erhält, also 0,95 Euro pro Tag. Bei längeren Bezugsdauern summiert sich das über die drei Jahre.
Warum das über Österreich hinaus interessiert
Der Fall zeigt, wie eine Formel im Detail über Leistungen entscheidet. Menschen mit niedrigen Einkommen tragen das größte Risiko, dass Berechnungsfehler unbemerkt bleiben, weil die Differenzen gering wirken. Wer in Österreich Arbeitslosengeld bezieht oder kürzlich bezogen hat, sollte die nächsten Auszahlungen und Post vom AMS im Blick behalten. Widerspruch lohnt sich, wenn die eigene Berechnung unplausibel erscheint.
Für den Staat geht es um Geld. Das Sozialministerium stellt die Budgetmittel bereit. Die Summe von 135 Millionen Euro wird über die Arbeitslosenversicherung und die Abgangsdeckung des Bundes abgedeckt. Zusätzlich muss der Gesetzgeber die Regelung im Gesetzestext reparieren, damit künftige Bemessungen rechtssicher sind. Beobachten lässt sich in den nächsten Wochen, ob die Zahl der erfassten Fälle die Schätzungen hält und ob die Auszahlungen wie angekündigt bis Jänner 2027 ablaufen.
Quellen